Allgemeine Geschäftsbedingungen



I. Geltung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen
1. Verträge der Fa. Dekoprojekt Sandro Scheuerer e. K. – im folgenden Dekoprojekt genannt - werden nur unter den nachstehenden Bedingungen vereinbart, soweit nicht im Einzelnen schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
2. Abweichende Vereinbarungen, Abreden und Zusicherungen jeder Art bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
3. Allgemeine Einkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie vom Verwender schriftlich anerkannt wurden.
II. Angebote/Bestellung/Widerspruch und Anerkennung der AGB's
1. Angebote von Dekoprojekt sind freibleibend. Bestellungen und mündliche Vereinbarungen sind für Dekoprojekt nur verbindlich, soweit Dekoprojekt sie schriftlich, per Fax oder per elektronisches Bestellsystem dem Kunden bestätigt oder die Bestellung des Kunden durch Übersendung der Ware erfüllt. 
2. Ein Widerspruch gegen die Allgemeinen Verkaufsbedingungen des Verwenders muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Einkaufsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf diese AGB gelten nicht als Widerspruch.
3. a) Werden allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegenstand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen so gelten insoweit die gesetzlichen Regelungen. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt.
    b) Die Annahme der Ware durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Verkaufsbedingungen.
4. a) Leistungs- und Lieferfristen sind unmittelbar mit der Fa. Dekoprojekt zu vereinbaren und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung der Fa. Dekoprojekt.
   b) Der Leistungs- und Erfüllungsort richtet sich nach § 269 BGB. Die Gefahr der Lieferung geht mit Absendung der Ware bei der Fa. Dekoprojekt oder dem jeweiligen Auslieferungslager auf den Kunden über. Dies gilt auch für Teillieferungen. Die Kosten für Lieferung, Versand und Verpackung trägt der Kunde.
5. Soweit zwischen den Parteien eine Leistungsfrist oder ein Lieferungstermin nicht ausdrücklich als „fix“ oder „abschließend“ vereinbart wird, erfolgen Lieferungen freibleibend. In diesem Fall kann der Kunde der Fa. Dekoprojekt 1 Woche nach Fristüberschreitung durch Mahnung in Verzug setzen.
6. a) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Krieg, Aufruhr, Arbeitskämpfen, Materialbeschaffungs- und Energieversorgungsschwierigkeiten, Mangel an Transportmitteln, die nicht von Dekoprojekt zu vertreten sind, behördlichen Eingreifen, in sonstigen Fällen höherer Gewalt sowie bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb der Willensbildung der Fa. Dekoprojekt liegen, unabhängig davon, wer sie zu vertreten hat. Die vorgenannten Ereignisse entbinden auf die Dauer der Behinderung bzw. ihrer Nacharbeitung von der Lieferpflicht. Der Käufer kann daraus keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag herleiten.
   b) Gleiches gilt für den Fall der verzögerten bzw. mangelhaften Lieferung durch Subunternehmen oder Lieferanten der Fa. Dekoprojekt, die für die Leistungsfähigkeit der Fa. Dekoprojekt Voraussetzung sind.
7. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferfrist angemessen.
8. Die Ziffer 3 und 4 gelten entsprechend bei Vereinbarungen von Lieferterminen.
III. Verpackung, Versand. Gefahrenübergang, Sicherheit
1. Die Lieferung und Versendung an den Kunden erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Fa. Dekoprojekt wählt - soweit nichts anderes vereinbart ist - Verpackungen und Versandart nach ihrem eigenen Ermessen.
2. Die Gefahr geht mit dem Bereitstellen der Ware zum Transport an den Kunden auf den Kunden über. Bei einer vom Kunden zu vertretenden Verzögerung der Absendung geht die Gefahr ab Mitteilung der Versandbereitschaft gegenüber dem Kunden auf den Kunden über.
3. Auf schriftliches Verlangen des Kunden wird die Ware auf dessen Kosten gegen Bruch-, Transport- und Feuerschaden versichert.
4. Der Käufer ist verpflichtet, bei Lagerung und Verarbeitung der Ware von Dekoprojekt die gesetzlichen Bestimmungen, sowie das jeweilige ihm bekannte Sicherheitendatenblatt und die spezifischen Hinweise von Dekoprojekt zu beachten bzw. bei Überlassung der Ware an Dritte entsprechende Daten und Informationen an den Empfänger der Ware zu übermitteln. 
5. Für die Berechnung ist das Abgangsgewicht bzw. die Abgangsmenge maßgebend. Die Preise von Dekoprojekt verstehen sich einschließlich der Verpackung (ausgenommen leihweise beigestellter Verpackung des Kunden) und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die Preise ab Werk (EXW Incoterms). Es gelten die Incoterms, sowie die einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive (ERA) in der jeweils gültigen Fassung.
IV. Gewährleistung und Haftung
1. a) Sind die durch die Fa. Dekoprojekt gelieferten Waren mit Mängeln behaftet, so hat der Kunde Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl der Fa. Dekoprojekt.
    b) Für ersetzte Teile gilt III. entsprechend.
2. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, ist eine mangelfreie Ersatzlieferung nicht möglich oder schlägt diese ebenfalls fehl, oder hat der Kunde der Fa. Dekoprojekt vergeblich eine Nachfrist für eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung von mindestens 3 Wochen gesetzt, so hat der Kunde Anspruch auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages.
3. Ein dem Kunden zustehender Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung für den Fall des Leistungsverzuges der Fa. Dekoprojekt oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung wird dahingehend begrenzt, dass dem Kunden Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag nur dann zusteht, wenn die Fa. Dekoprojekt den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verschuldet hat. Wird der Leistungsverzug der Fa. Dekoprojekt bzw. die von ihm zu vertretende Unmöglichkeit durch leichte Fahrlässigkeit verursacht, gilt dies nur, soweit die Fa. Dekoprojekt gegen den eintretenden Schaden durch eine Haftpflichtversicherung abgesichert ist oder der Schaden durch Verletzung der Hauptleistungspflicht (Lieferung der Ware) verursacht wurde.
4. a) Die Fa. Dekoprojekt haftet bei Verschulden durch seinen gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, oder einfache Erfüllungsgehilfen aus sonstigen Gründen nur wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, für die ein besonderer Vertrauenstatbestand besteht. Dies ist der Fall, wenn die zu liefernde Ware die vertragswesentliche Eigenschaft nicht erfüllt. 
    b) Der Höhe nach haftet die Fa. Dekoprojekt nur für den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.
    c) Die Haftungsbeschränkung gilt für alle vertraglichen und außervertraglichen Schadensersatzansprüche soweit nicht das Produkthaftungsgesetz Anwendung findet.
5. Die Lieferung erfolgt nach Maßgabe der vereinbarten Standardspezifikation von Dekoprojekt bzw. der mit dem Kunden vereinbarten Spezifikation. Eigenschaften der Waren, die der Kunde nach unseren öffentlichen Äußerungen oder denen unsere Mitarbeiter, insbesondere in der Werbung bei der Kennzeichnung der Waren, oder aufgrund eines Handelsbrauchs erwarten kann, gehören nur dann zur vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie schriftlich mit dem Kunden vereinbart sind. In der Überlassung von Mustern liegt keine Beschaffenheitsvereinbarung, es sei denn, es ist ausdrücklich so mit dem Käufer schriftlich vereinbart. 
6. Mit einer Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware ist keine Garantiezusage verbunden. Besondere Garantien übernimmt Dekoprojekt nur auf der Grundlage einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Liefertermine sind unverbindlich, soweit Dekoprojekt sie nicht schriftlich als verbindlich bezeichnet hat. Dekoprojekt ist zu Teillieferungen berechtigt. Die darüber erteilten Rechnungen sind unabhängig von der Gesamtlieferung zahlbar. 
7. Die Fa. Dekoprojekt haftet für Mängel nur, soweit diese nicht auf ein Verhalten des Kunden oder eines Dritten zurückzuführen sind, der nicht von der Fa. Dekoprojekt beauftragt worden ist. Dies gilt insbesondere für Fälle der fehlerhaften Behandlung der Ware der Fa. Dekoprojekt, unsachgemäße Lagerung oder Verwendung der Ware, fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, Veränderung am Liefergegenstand, etc. seitens des Kunden oder durch Dritte. 
8. Der Kunde hat die von der Fa. Dekoprojekt gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung beim Kunden zu untersuchen. Offensichtliche Mängel und Mengenabweichungen sind der Fa. Dekoprojekt innerhalb der Frist des § 377 HGB, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Ablieferung schriftlich und unter Angabe von Art und Umfang des etwaigen Mangels anzuzeigen. Das gleiche gilt für verdeckte Mängel nach deren Entdeckung.
9. Die Fa. Dekoprojekt leistet nach eigenem Ermessen für Falschlieferungen oder fehlerhafte Lieferungen eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Sofern die Ersatzlieferung oder Nachbesserung endgültig fehlschlägt, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Geltendmachung von Schadensersatz wird im Falle des Rücktritts des Kunden ausgeschlossen.
10. Eine Versicherung der Ware erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden.
 V. Preise
1. a) Es gelten die in dem Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung der Fa. Dekoprojekt genannten besonderen Bedingungen. Sind keine besonderen Regelungen getroffen, so gelten alle Preise freibleibend ab Werk. Die Rechnungen sind jeweils am 1. Kalendertag des auf die Rechnungsstellung folgenden Monats rein netto zur Zahlung fällig. Ab diesem Zeitpunkt ist der Kaufpreis mit 8 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz zu verzinsen. 
    b) Alle vereinbarten Preise sind Nettopreise und gelten zusätzlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne Skonto, Rabatte, Boni oder sonstigen Nachlässe. Eventuelle Steuern und Zölle sind gesondert zu vergüten.
2. Werden keine gesonderten Preise vereinbart, so gelten die Preise nach den jeweils gültigen Preislisten der Fa. Dekoprojekt.
3. a) Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass die wirtschaftliche Lage des Kunden so schwierig geworden ist, dass die berechtigte Annahme besteht, der Kunde werde einen wesentlichen Teil seiner Vertragspflicht nicht erfüllen können, so kann die Fa. Dekoprojekt die Erfüllung ihrer Pflichten aufschieben, bis der Kunde seine Leistungsfähigkeit nachweist.
    b) Hat die Fa. Dekoprojekt in einem derartigen Fall bereits Vorleistungen erbracht, so wird sein Zahlungsanspruch unbeschadet weiterer Rechte fällig.  Eine Versicherung der Ware erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden.
4. Stellt der Kunde seine Zahlungen ein oder wird das Insolvenzverfahren über sein Vermögen oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt, so ist die Fa. Dekoprojekt berechtigt, für den nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Sämtliche Lieferungen der Fa. Dekoprojekt erfolgen an den Kunden unter Eigentumsvorbehalt,
2. a) Die von der Fa. Dekoprojekt gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung sämtlicher, auch der künftigen Forderungen der Fa. Dekoprojekt gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung Eigentum der Fa. Dekoprojekt.
    b) Dies gilt auch bei Bezahlung konkret bezeichneter Einzelrechnungen, oder wenn einzelne Forderungen des Verwenders in eine laufende Rechnung aufgenommen wurde und diese anerkannt ist, solange das Konto einschließlich der laufenden Wechselverpflichtungen nicht ausgeglichen bzw. nicht den Kontosaldo „0“ aufweist. Als Konto im vorbezeichneten Sinne ist jede Aufstellung zu verstehen, aus denen sich Forderungen und Gutschriften des Kunden ergeben, ohne dass diese ein Kontokorrentkonto i. S. der §§ 355 ff. HGB darstellen müssen.
c) Mit vollständigem Ausgleich des Kontos und der vollständigen Zahlung sämtlicher Wechsel, gehen die bisherigen Eigentumsrechte uneingeschränkt auf den Kunden über.
d) Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum des Verwenders unentgeltlich. § 690 BGB findet keine Anwendung. Der Kunde ist verpflichtet die Verwahrung wie ein ordentlicher Kaufmann für den Verwender durchzuführen.
3. a) Der Kunde ist berechtigt im ordentlichen und gewöhnlichen Geschäftsverkehr die von der Fa. Dekoprojekt gelieferte Ware zu veräußern.
    b) Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt der Fa. Dekoprojekt stehenden Ware ist dem Käufer untersagt.
    c) Der Kunde ist verpflichtet, die von der Fa. Dekoprojekt gelieferte Ware, unter Eigentumsvorbehalt weiterzuverkaufen, es sei denn der Käufer des Kunden lehnt den Kauf unter Eigentumsvorbehalt schriftlich ab. In diesem Fall ist der Kunde nur gegen Barzahlung zum Weiterverkauf berechtigt.
    d) Die Forderung des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegenüber dem Drittkäufer wird bereits jetzt bis zur Bezahlung aller Forderungen der Fa. Dekoprojekt an die Fa. Dekoprojekt im Voraus abgetreten. Die Fa. Dekoprojekt nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist auf Widerruf berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung selbst einzuziehen; Der Kunde darf über solche Forderungen durch Abtretung an Dritte nicht verfügen. Auf berechtigtes Verlangen und bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, dem Verwender den Namen des Drittkäufers bekanntzugeben.
    e) Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Kunden oder kommt dieser mit fälligen Forderungen in Zahlungsverzug, so ist die Fa. Dekoprojekt berechtigt, die im Voraus abgetretenen Forderungen gegenüber den Drittkäufern offenzulegen und die Forderungen einzuziehen.
Der Kunde erklärt bereits jetzt seine Einwilligung, dass die Fa. Dekoprojekt in diesem Fall berechtigt ist, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zum Zweck der Sicherung der Forderung im Haus des Kunden sicherzustellen und wieder in Besitz zu nehmen. Zu diesem Zweck gestattet der Kunde bereits jetzt der Fa. Dekoprojekt sein Betriebsgelände und seine Lagerräumlichkeiten zu betreten,
    f) Pfändungen und jede andere Verletzung des Eigentums der Fa. Dekoprojekt sind der Fa. Dekoprojekt unmittelbar schriftlich mitzuteilen.
Bei Nichtzahlung oder Nichteinhaltung der getroffenen Zahlungsvereinbarung ist die Fa. Dekoprojekt weiterhin berechtigt, die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen oder die Übertragung des unmittelbaren Besitzes an die Fa. Dekoprojekt unter Kostenbelastung des Kunden zu fordern.
    g) Für den Fall der Wiederinbesitznahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren erklärt der Kunde bereits jetzt seine Zustimmung zur Weiterveräußerung dieser Ware und Anrechnung des Verkaufserlöses auf die Forderung gegen den Kunden.
    h) Für den Fall von Beschädigung oder einer sonstigen Beeinträchtigung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren tritt der Kunde die ihm aus einer Haftpflichtversicherung zustehenden Schadensersatzforderungen gegenüber der Versicherung in Höhe der Beschädigung oder des Ausfalls der Eigentumsvorbehaltsware bereits jetzt an die Fa. Dekoprojekt ab.
4. Soweit Ware, die unter Eigentumsvorbehalt der Fa. Dekoprojekt steht, weiterverarbeitet wird, wird die Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware unter Begründung eines Verwahrungsverhältnisses für die Fa. Dekoprojekt vorgenommen. Nach Verarbeitung, Verbindung und Vermengung mit anderen nicht der Fa. Dekoprojekt gehörenden Waren durch den Kunden, steht der Fa. Dekoprojekt der Anteil an der neu entstehenden Sache im Verhältnis des Wertes der Eigentumsvorbehaltsware zur neugeschaffenen Ware zu, wobei sich der Wert der Eigentumsvorbehaltsware nach dem Verkaufspreis der Fa. Dekoprojekt berechnet. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für den Verkäufer. Die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung der neugeschaffenen Ware erfolgt in Höhe des Rechnungswertes Vorbehaltsware an die Fa. Dekoprojekt. Die Fa. Dekoprojekt nimmt die Abtretung an. 
Übersteigt der Wert der Fa. Dekoprojekt eingeräumten Gesamtsicherheiten aus der laufenden Geschäftsverbindung einschließlich der abgetretenen Forderungen die aktuelle Kontoforderung der Fa. Dekoprojekt um mehr als 20 %, ist die Fa. Dekoprojekt auf Verlangen des Kunden zur Freigabe der die aktuelle Kontoforderung übersteigenden Sicherheiten verpflichtet.
VII. Zahlungsbedingungen/Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht/Gefahrübergang
1. Sämtliche Zahlungen sind ausschließlich an die Fa. Dekoprojekt zu leisten. Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, ist jeder Kaufpreis spätestens am ersten Kalendertag des auf die Lieferung der Fa. Dekoprojekt folgenden Monats zur Zahlung fällig. Ab diesem Zeitpunkt ist der Kaufpreis mit 8 % über dem Basiszinssatz gem. § 246 BGB zu verzinsen.
2. Wechsel und Schecks werden als Zahlungsmittel von Dekoprojekt nicht akzeptiert.
3. a) Die Aufrechnung gegen Forderungen der Fa. Dekoprojekt ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten gerichtlich entscheidungsreifen Forderungen möglich.
    b) Die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts nach § 273 BGB, das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht nach § 369 HGB, sowie das Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB ist im kaufmännischen Verkehr für den Kunden ausgeschlossen, soweit es sich nicht um unbestrittene, rechtskräftig festgestellte gerichtlich entscheidungsreife Forderungen handelt.
VIII. Gerichtsstand/Anwendbares Recht
1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist Weiden i. d. OPf.. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
2. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung der einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen.
IX. Schlussbestimmungen
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen oder der einzelvertraglich vereinbarten Vertragsbedingungen unwirksam, lückenhaft oder nichtig, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der Vertrag nicht berührt. In diesem Fall sind die Kunden verpflichtet, mit Dekoprojekt gemeinsam den Vertrag so zu ergänzen, dass unwirksame, lückenhafte oder nichtige Bestimmungen einvernehmlich durch eine Klausel ersetzt werden, die durch die unwirksamen, lückenhaften und nichtigen Bestimmungen wirtschaftlich angestrebt waren.